Forderungsmanagement
WID ist als Inkasso-Institut und Auskunftei in Österreich und international tätig. Bei internationalen Fällen wird meist ein Partner von TCM Global Debt Collection eingebunden - für Sie bleibt WID der alleinige Ansprechpartner. Wir übernehmen Forderungen aus dem B2B-Bereich ebenso wie Forderungen gegen private Zahlungspflichtige. Bei Auftragsübernahme benötigen wir alle Ihnen zur Verfügung stehenden Dokumente wie Lieferschein, Rechnung, letzte Mahnung und - falls bereits vorhanden - ein Gerichtsurteil. Neue Inkassofälle werden zuerst außergerichtlich bearbeitet. Im Idealfall ist die Fälligkeit der noch nicht durch einen Gerichtstitel abgesicherten Forderung bei der Übergabe an uns nicht länger als 6 Monate her. Trotzdem übernehmen wir grundsätzlich alle Arten von zu Recht bestehenden Forderungen. In Fällen, wo eine gerichtliche Betreibung zweckmäßig erscheint, unterbreiten wir Ihnen diese Option. Sie entscheiden dann, ob Sie die Kosten für die gerichtliche Betreibung/Absicherung der Forderung tragen wollen. Vor allem bei höheren Forderungen ist die titelmäßige Absicherung empfehlenswert, weil dadurch die Verjährungsfrist auf 30 Jahre erstreckt werden kann. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt in Österreich für Geldforderungen 3 Jahre ab Fälligkeit. Selbstverständlich betreiben wir auch Ihre ausgeklagten/wertberichtigten Forderungen. Im Inland kooperieren wir mit mehreren Rechtsanwaltskanzleien, die für Sie in ganz Österreich tätig werden können (Einbringen von Klagen/Exekutionen, Forderunganmeldung bei Insolvenzverfahren). Durch unser weltweites Partnernetz von selbstständigen Inkassoinstituten können Sie auch international ebenfalls viele rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Voraussetzung ist jedoch, dass uns die Unterlagen in Deutsch bzw. Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt werden. Privatpersonen können uns beauftragen, wenn ein eindeutiger Nachweis über das Vorliegen der überfälligen Schuld vorhanden ist. WID darf - wie jedes Inkasso-Institut in Österreich - nur unbestrittene Forderungen übernehmen. Sobald ein Fall an uns übergeben wird und solange er sich bei uns in Bearbeitung befindet, sind ausschließlich wir für die Bearbeitung zuständig. Als Gerichtsstand gilt auch für Privatkunden Klagenfurt als vereinbart. Übrigens: Kunden von WID brauchen keine verpflichtende Mitgliedschaft und haben keine Pflicht zur Exklusivbeauftragung. Wir lassen uns gerne mit dem Mitbewerb vergleichen.